Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

  1. Meine Angebote sind stets freibleibend. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung. Die Preise verstehen sich in Euro.
  2. Falls nicht ausdrücklich im Angebot angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Montage. Eventuell angebotene Montage-
    kosten gelten ohne Stemmarbeiten, Stromgestellung hat bauseits zu erfolgen.
  3. Der Besteller kann ohne meine besondere Zustimmung von dem gegebenen Auftrag nicht zurücktreten. Alle gelieferten
    Waren (Vorbehaltswaren) bleiben auch im bearbeiteten Zustand oder in Verbindung mit anderen Gegenständen bis zur
    Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen, Eigentum des Lieferanten.
    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für mich als Lieferer im Sinne des § 950 BGB, ohne mich zu verpflich-
    ten; die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
    Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren durch den Besteller, steht mir das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
    anderen verwendeten Waren. Erliegt mein Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller mir
    bereits jetzt die mir zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungs-
    wertes der Vorbehaltsware. Der Besteller verwahrt sie unentgeltlich für mich. Die mir entstehenden Miteigentumsrechte gel-
    ten als Vorbehaltsware.
    Wenn ich den Eigentumsvorbehalt geltend mache, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn ich dies ausdrück-
    lich schriftlich erkläre. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen
    aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Ich bin dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berech-
    tigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen.
    Ich bin jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten.
  4. Beanstandungen gegen Gewicht, Stückzahl und Beschaffenheit der Ware müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach
    Empfang der Sendung erfolgen. Spätere Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
  5. Für solche Stücke, die nachweislich fehlerhaft geliefert wurden, leiste ich gegen Rückgabe der Fehlstücke kostenfreien
    Ersatz. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen
    und dergleichen werden abgelehnt.
  6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen mich, meine Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
  7. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers.
  8. Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bielefeld.
  9. Gerichtsstand, auch für Mahnverfahren, ist Bielefeld

 

BÖLLINGER BAUBESCHLAG eK